
Je nach Ausgangslage bieten wir in Absprache mit dem zuständigen Jugendamt und den Eltern(-teilen) Umgangsbegleitung an.
Nach einem intensiven Erstgespräch mit den Eltern(-teilen) und dem Kind, wird mit der umgangsberechtigten erwachsenen Person zunächst ein Umgangskontrakt geschlossen, indem alle Modalitäten vorab geklärt werden. Dabei ist es, je nach Vorgeschichte, manchmal notwendig, diese Gespräche aufzuteilen, damit sich Personen nicht begegnen. Dies wird ebenfalls vorab geklärt.
Die Umgänge finden zunächst in den Räumlichkeiten von FlexCo statt und können je nach Verlauf und Ziel auf die Umgebung verlagert werden.
Ob diese Umgänge Schritt für Schritt in die Verantwortung der umgangsberechtigten Personen zurückgegeben wird, wird vorab und im Verlauf geklärt.
Ob die Fachkraft hier "nur" anwesend ist oder sicherheitsgebend und ggf eingreifend vor Ort bleibt, wird ebenfalls vorab besprochen. Wir legen hier auf eine größtmögliche Transparenz für alle Beteiligten großen Wert. Nur so kann unser Raum ein "sicherer Ort" sein.
Maßgeblich an der Ausgestaltung und den Voraussetzungen, ob ein Umgang stattfinden kann ist allein das Kindeswohl!
Wir bereiten den Umgang mit der umgangsberechtigten Person vor und besprechen diesen nach.
Eine Dokumentation geht an die zuständige Fachkraft des Jugendamtes als Entscheidungsgrundlage für die zukünftige Ausgestaltung der Hilfe. Die Informationen werden transparent mit dem/der Umgangsberechtigten besprochen.