Erziehungsbeistand / Betreuungshelfer*in gem. § 30 SGB VIII
Die Rolle des Erziehungsbeistands und Betreuungshelfers ist darauf ausgerichtet, Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen zu unterstützen, indem das soziale Umfeld einbezogen und die Verbindung zur Familie erhalten bleibt. Ziel ist es, die Selbstständigkeit der Betroffenen zu fördern, während sie als Einzelpersonen ernst genommen werden.