Diese intensive intensive Form der Schulbegleitung richtet sich an Schüler*innen mit (seelischen / psychischen) Behinderungen oder die von diesen bedroht sind und zielt darauf ab, ihre Integration in die (Regel)Schule zu unterstützen. Ziel ist die Teilnahme am schulischen Leben, das Erreichen einer angemessenen Schulbildung und die Förderung größtmöglicher Selbstständigkeit.

Qualifizierte Schulbegleitung gem. § 35a SGB VIII

Diese Form der intensiven Schulbegleitung richtet sich an Schüler*innen mit (seelischen) Behinderungen oder die von einer solchen bedroht sind.

Grundlegende Zielsetzung ist die Unterstützung der Integration des/der Schüler*in in die (Regel)Schule. Eine Teilnahme am gesamten schulischen Leben und das Wahrnehmen der Schulpflicht, sowie das Erreichen einer adäquaten Schulbildung soll angestrebt werden. Dabei soll die Eigenständigkeit der/des Schüler*in gestärkt und ausgebaut werden, sodass eine Verselbständigung Schritt für Schritt erweitert und erreicht werden kann. Demnach ist auch diese Form der Hilfe immer eine Hilfe zur Selbsthilfe und auf größtmögliche Selbständigkeit hin ausgerichtet.

Die individuell ausgerichteten Methoden, die in der Schulbegleitung zum Tragen kommen, werden mit allen Beteiligten (Eltern / Sorgeberechtigte, Lehrer*innen, Sonderpädagog*innen, andere wichtige Personen) transparent besprochen.

Regelmäßige Elterngespräche werden vereinbart um den Transfer in den Haushalt zu gewährleisten. Ebenso wird sich mit wichtigen Therapeut*innen des Kindes / Jugendlichen beraten.

Da die Hilfe über die Jugendämter installiert wird, finden regelmäßige Hilfeplangespräche statt, in denen die Zielerreichung evaluiert und die Hilfe immer wieder neu angepasst wird.