Familienpflege und Haushaltsorganisationstraining (HOT) §§ 20, 31 SGB VIII

über die §§ 20 und 31 SGB VIII bieten wir Familienpflege für Familien in Krisen und bei Bedarf Haushaltsorganisationstraining an

Familienpflege wird notwendig, wenn Familien sich in akuten Krisen befinden und einer pragmatisch unterstützenden Hilfe für eine befristete Zeit bedürfen.

Das Haushaltsorganisationstraining wird bei Bedarf dort eingesetzt, wo eine Schulung in der Haushaltsführung dringend geboten ist. Der Ablauf ist strukturiert und zeitlich begrenzt.