Die Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) unterstützt Familien, die über das Jugendamt zu uns kommen. In einem ersten Gespräch werden Anliegen geklärt und Ziele im Hilfeplan festgelegt. Die Hilfe reicht von Alltagsunterstützung bis Erziehungsberatung. Ziel ist eine ausreichende Versorgung der Kinder, wobei die aktive Mithilfe der Eltern entscheidend ist.

Sozialpädagogische Familienhilfe gem. § 31 SGB VIII

Bei der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) finden die Familien Ihren Weg über das Jugendamt zu uns.

In einem gemeinsamen ersten Gespräch mit den Eltern, der zuständigen Fachkraft des Jugendamtes und uns, klären wir zunächst einmal all ihre Anliegen und Wünsche und schauen, wie wir Ihnen und ihren Kindern am besten helfen können.

Die Ziele werden konkret in einem Hilfeplan festgeschrieben und halbjährlich in einem Hilfeplangespräch überprüft.

Die Hilfe kann hier sehr vielseitig sein und geht von konkreten Hilfestellungen im Familienalltag, über Begleitung zu Ämtern und Ärzt*innen, der Einführung von Schuldnerberatung u.v.m. bis hin zu einer konkreten Erziehungsberatung der Eltern oder der Begleitung zu Lehrer*innen und Erzieher*innen-Gesprächen. Ganz nach dem Bedarf ihrer Kinder und ihnen.

Manchmal erfolgt die Hilfe nicht ganz freiwillig und wir stellen uns mit Ihnen gemeinsam die Frage „wie können Sie uns am schnellsten wieder loswerden?“  Ziel ist es, herauszufinden, wann eine ausreichend gute Versorgung ihrer Kinder gewährleistet ist, sodass von einer weiteren Unterstützung abgesehen werden kann. Auch hier sind wir auf Ihre aktive Mithilfe angewiesen und arbeiten daran, eine vertrauensvolle Beziehung zu ihnen aufzubauen.

Unser Anliegen ist es, Ihnen stets das Gefühl zu vermitteln gut informiert zu sein und ihnen, wo notwendig, Tipps und Tricks an die Hand zu geben, wie sie ihren Alltag wieder Schritt für Schritt alleine meistern können.