FlexCo gewährleistet den Kinderschutz durch polizeiliche Führungszeugnisse aller Mitarbeiter, regelmäßige Fortbildungen und Supervisionen. Wir haben eine Vereinbarung nach § 8a SGB VIII mit Jugendämtern, die fortlaufend aktualisiert wird. Bei Anzeichen für Kindeswohlgefährdung erfolgt eine Einschätzung durch unsere zertifizierten Kinderschutzfachkräfte und im Team.

Kinderschutz

Kinderschutz

Durch folgende Maßnahmen gewährleistet FlexCo den Kinderschutz…

Alle Mitarbeiter*innen die für FlexCo arbeiten legen zu Beginn ihrer Tätigkeit ein ausführliches polizeiliches Führungszeugnis vor, das spätestens alle fünf Jahre erneuert werden muss.

Um uns selbst als Fachkräfte auf dem neuesten Stand zu halten, nehmen wir regelmäßig an diversen jährlichen Fachtagen und Fortbildungen teil und gestalten teaminterne Fortbildungen zu den Fragestellungen des Kinderschutzes. Ebenso nutzen wir die regelmäßige, monatliche externe Supervision zum Besprechen schwieriger Fallverläufe, sowie die wöchentliche fachkollegiale Beratung.

Es besteht eine ausführliche Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages nach § 8a SGB VIII mit den Jugendämtern, mit denen wir kooperieren. Diese wird fortlaufend aktualisiert.

Inhalt dieser Vereinbarung sind u.a. die „gewichtigen Anhaltspunkte“, die auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung hindeuten können, sowie der Verfahrensablauf, der daraufhin erfolgt.

Dieser gliedert sich wie folgt:

  1. Bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung

Erfolgt die Einschätzung der Fachkraft anhand diverser Arbeitsmittel

  1. Liegen demnach sogenannten gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung vor, so folgt die Information an die Geschäftsführung und eine zertifizierte Kinderschutzfachkraft / insoweit erfahrene Fachkraft zur nachfolgenden Gefährdungseinschätzung (wenn möglich im Team). Auch hier kommen diverse Arbeitsmittel zum Einsatz.
  2. Werden die gewichtigen Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bestätigt, erfolgt das Gespräch mit den Personensorgeberechtigten / Eltern und, sofern möglich, mit dem/der Minderjährigen zur Gefährdungseinschätzung und zur gemeinsamen Erarbeitung eines Schutzplanes. Dieses Gespräch wird von zwei Fachkräften geführt und dokumentiert.

Sollte die Information der Eltern selbst das Kindeswohl gefährden, so wird das Jugendamt verständigt, bevor die Eltern informiert werden.

Sind die Eltern / Kind kooperationsbereit und -fähig und kann die Gefährdung voraussichtlich durch dezidiert festgelegte geeignete Maßnahmen beseitigt werden, werden im Schutzplan Aufgaben festgeschrieben, die die Eltern / Kind zu erfüllen haben. Ebenso wird dokumentiert, wie und wann die Kontrolle und Reflexion erfolgen soll. Kann so die Gefährdung abgewandt werden, wird nach einer festgelegten Zeit und entsprechenden Kontrollen gemeinsam mit der Familie reflektiert und neu bewertet. Sollte keine Kindeswohlgefährdung mehr festzustellen sein, so werden die Eltern „entlastet“, indem die Gefährdungslage als offiziell beendet dokumentiert wird.

Ist die Familie nicht in der Lage oder willens das Kindeswohl abzuwenden wird das Jugendamt informiert, indem die Gefährdungseinschätzung an die dortige Fachkraft gesandt wird. Diese*r wird dann von Amts wegen tätig.

Liegt eine akute Kindeswohlgefährdung vor, die sofortiges Handeln notwendig macht, so erfolgt die sofortige Kontaktaufnahme zum/zur zuständigen Sachbearbeiter*in des Jugendamtes / Polizei. Eine zweite Fachkraft wird, wenn möglich, hinzugezogen.

Damit Sie sich ein genaueres Bild davon machen können, wir eine Gefährdungseinschätzung bei FlexCo abläuft wird nachfolgend der Ablauf skizziert:

  • Teilnehmer*innen: wenn möglich Team, mindestens aber eine zertifizierte Kinderschutzfachkraft / insoweit erfahrene Fachkraft, die Fachkraft der Familie.
  • Festlegung eines/einer Schriftführer*in zur detaillierten Dokumentation
  • Angabe zur durchführenden Kinderschutzfachkraft
  • Klärung der Fragestellung
  • Darstellung des bisherigen Verlaufs und des Falls
  • Angabe der Einschätzungsinstrumente, die genutzt wurden. Neben den üblichen Bögen und Tabellen auch Ressourcencheck, Genogramm, Helfer-map usw.
  • Bisherige Aktivitäten der Fachkraft um der (möglichen) Gefährdung zu begegnen
  • Dokumentation der Effekte und Ergebnisse
  • Dokumentation der gewichtigen Anhaltspunkte mit Indikatoren anhand einer Tabelle
  • Wurden die Personensorgeberechtigten bisher mit einbezogen? Wenn nein, warum nicht? Soll dies noch erfolgen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?
  • Ressourcencheck genau analysieren.
  • Abschließende Einschätzung
  • Fixieren der nächsten Schritte der fallverantwortlichen Fachkraft: some text
    • Was ist zu tun?
    • Wann?
    • Ggf. Kooperation mit wem, welchen Diensten?
    • Erfolgskontrolle (wie, durch wen)
  • Folgetermin, wenn die Fachberatung noch nicht abschließend beendet werden kann, unter Angabe der beteiligten Personen / des Ziels / der Fragestellung.


FlexCo hält selbst folgende zertifizierten

Kinderschutzfachkräfte vor:

Sonja Löw

Nadine Pohlers

Maria Gawenda

Eine Kooperation bezüglich möglicher Kindeswohlgefährdungseinschätzungen besteht mit dem Kinderschutzbund des Rheinisch-Bergischen Kreises.